Achtung Nebel!

Im Dunkeln zur Arbeit fahren – und im Dunkeln wieder nach Hause kommen: Wer im Herbst und Winter nicht im Homeoffice sitzt oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt, greift als Autofahrer fast automatisch jeden Tag mehrmals zum Lichtschalter. 

Der Griff zum Schalter gilt auch für Autos mit Lichtsensor. Dieser schaltet zwar automatisch das Abblendlicht bei Dunkelheit an, er hat aber mit schwierigen Lichtverhältnissen oftmals Probleme. Gerade bei Nebel reagiert die Lichtautomatik verzögert oder gar nicht, da der empfindliche Lichtsensor durch die hell reflektierenden Tropfen irritiert wird. Daher sollten Autofahrer die Automatik aus- und das Licht manuell einschalten. Außerdem leuchten Tagfahrleuchten nur vorn – die Rückleuchten bleiben aus. Bei trüben und dämmrigen Lichtverhältnissen ist es besser, das Abblendlicht frühzeitig einzuschalten, damit der rückwärtige Verkehr das Fahrzeug erkennen kann. Auch bei Fahrten durch Waldgebiete mit wechselnden Lichtverhältnissen sollten die Scheinwerfer besser ständig leuchten.

Nebelschlussleuchten

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei wetterbedingter schlechter Sicht wie Regen, Nebel oder Schneefall eingesetzt werden. Zusätzlich wird am besten das Standlicht und nicht das Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet. Nebelscheinwerfer leuchten nicht weit, so dass die Geschwindigkeit stark reduziert werden sollte. Bei Nebelsichtweiten von weniger als 50 Metern gilt maximal Tempo 50. Erst dann darf auch die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Ist sie schon bei besserer Sicht aktiv, droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Als Anhaltspunkt dienen die Leitpfosten am Rande von Straßen und Autobahnen, die in der Regel 50 Meter Abstand zueinander haben.

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